Respekt: Keine Frage des Alters

Diskriminierung aufgrund des Alters betrifft fast alle von uns im Leben irgendwann. Entweder weil wir „noch viel zu jung“ (Adultismus) oder „schon zu alt“ dafür sind (Ageismus). Doch die Betroffenen sind längst nicht nur Kinder oder Senior*innen, sondern alle Menschen, die eine soziale oder ökonomische Benachteiligung aufgrund ihres Lebensalters erfahren.

Obwohl Altersdiskriminierung damit weltweit eine der verbreitetsten Diskriminierungsformen ist, sprechen wir kaum darüber. Warum ist das so? Welche Benachteiligungen erfahren Menschen aufgrund ihres Alters? Und wie können wir als Gesellschaft zu einem respektvolleren Umgang mit Menschen jeden Alters finden? Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigt sich die Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Dr. Ursula Kämmerer-Rütten.

Kämmerer-Rütten unterrichtet und forscht an der University for Applied Sciences in Frankfurt am Main im Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ und beschäftigt sich dort insbesondere mit der Diskriminierung von älteren Menschen im Gesundheitssystem.

Im Interview mit „Hessen. Da geht noch was.“ klärt Kämmerer-Rütten über die oftmals übersehene Diskriminierungsform auf und erklärt, warum ein gleichberechtigter Umgang mit Menschen jeden Alters auch eine Frage der eigenen Haltung ist.

Ageismus, Adultismus, Altersdiskriminierung – was ist das eigentlich?

Altersdiskriminierung ist die vielleicht am weitesten verbreitete Diskriminierungsform. Denn wir können fast ein Leben lang davon betroffen sein: entweder weil wir zu alt oder weil wir zu jung sind. Werden junge Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters benachteiligt, sprechen wir von „Adultismus“ (adult = engl. Erwachsen). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn junge Menschen in Schule, Freizeit oder Familie kein Mitspracherecht bekommen. „Ageismus“ (age = engl. Alter) hingegen bezeichnet die Benachteiligung von Menschen höheren Alters. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Menschen mit Verweis auf ihr Alter keinen Job mehr finden.

Was beide Formen der Altersdiskriminierung eint: Menschen werden aufgrund ihres Alters pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben oder abgesprochen. Die Folge sind Einschränkungen von Teilhabe und ein weniger selbstbestimmtes Leben. Was Adultismus und Ageismus außerdem gemeinsam haben: Es mangelt an gesellschaftlichem Bewusstsein. Benachteiligung, Abwertung oder Ausgrenzung von „zu jungen“ oder „zu alten“ Menschen ist in vielen Lebensbereichen Alltag und wird von vielen als normal und unproblematisch betrachtet. Das hat auch zur Folge, dass Altersdiskriminierung häufig nicht konsequent bekämpft oder erst gar nicht erkannt wird.

Welchen rechtlichen Schutz gibt es vor Altersdiskriminierung?

Wie andere Formen der Diskriminierung ist auch die aufgrund des Alters gesetzlich verboten. Die relevanten Bestimmungen hierzu finden sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)​​​​​​​. Das Gesetz schützt unter anderem vor Diskriminierung im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften. So dürfen Arbeitgeber*innen bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen in den meisten Fällen niemanden aufgrund seines Alters ausschließen. Wird man dennoch nach seinem Alter gefragt, darf man sogar die Unwahrheit sagen.

Wer aufgrund seines Lebensalters benachteiligt wird, kann Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Diskriminierung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. Dies gilt allerdings nicht für alle Lebensbereiche. Einige Tätigkeiten wie das Ehrenamt werden vom AGG nicht geschützt. In anderen Fällen – wie der Diskriminierung im Rahmen von Kreditvergaben – herrscht noch rechtlicher Klärungsbedarf.

Infos und Materialien zu Ageismus

  • Fragen und Antworten zu AltersdiskriminierungDie Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet umfangreiche Informationen zum Thema. Das Angebot reicht von Zahlen und Fakten zum Ausmaß des Problems, über rechtliche Grundlagen bis hin zu Tipps, um sich selbst und andere zu.
  • Altersdiskriminierung überwindenDie Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BagSo) ist der Verband der Selbstorganisationen von Senior*innen und setzt sich politisch dafür ein, Altersgrenzen zu überwinden. Hier finden sich verschiedene Positionspapiere zum Thema aber auch Studien zum Beispiel zum Leben ohne Internet. Die BagSo betreibt außerdem die Servicestelle „Bildung und Lernen Alter“ und vermittelt Bildungsangebote für Senior*innen.
  • Kinderrechte.Hessen. Die Website der Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte in Hessen bietet umfangreiche Informationen und Links zu weiterführenden Materialien rund um das Thema.
  • Demokratie und Partizipation von Anfang an. Die Broschüre des Bundesverbands für Kindertagespflege erklärt Betreuungspersonen und Fachberater*innen, wie ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit Kindern gelingt.

Hessische Beratungsstellen für Fälle von Alterdiskriminierung

  • Hessens Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte ist die erste hauptamtliche Kinderrechtsbeauftragte eines deutschen Bundeslandes.
    Website: kinderrechte.hessen.de
    E-Mail: LBKR​hsm.hessen.de
     
  • Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung Hessen koordiniert und begleitet vielfältige Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung wie Kinder- und Jugendforen, Kinder- und Jugendparlamente und Kinder- und Jugendbeiräte.
    Website: https://kinder-jugendbeteiligung-hessen.de/

Bundesweite Beratungsstellen

  • Queer im Alter ist ein Projekt des AWO-Bundesverbands. Es bietet trägerübergreifende Beratung, Fortbildungen und Materialien auch zu Altenhilfeeinrichtungen für LSBTIQ*.
    Website: https://queer-im-alter.de/
    Telefon: 030 26309-0
    E-Mail:
    info​queer-im-alter.de

  • Das Kinder und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ bietet montags bis samstags zwischen 14 und 20 Uhr kostenlose und anonyme Beratung bei Problemen und Fragen aller Art. Auch Beratung per E-Mail und Chat ist möglich.
    Website: https://www.nummergegenkummer.de/
    Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
    Eltern-Telefon: 0800 1110550

Antidiskriminierungsnetzwerke in Hessen



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